
By Dipl.-Hdl. Gerhard Diepen (auth.), Dipl.-Hdl. Gerhard Diepen (eds.)
Read or Download Der Bankbetrieb: Lehrbuch und Aufgabensammlung PDF
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Herausgeber: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Horst Albach ist Professor der Betriebswirtschaftslehre an der Humboldt-Universität Berlin und Direktor am Wissenschaftszentrum Berlin. Die Autoren sind namhafte Wissenschaftler.
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Das Handelsregister gewährt Schutz vor den Folgen nicht eingetragener TatBachen. Solange eine in das Handelsregister einzutragende Tatsache nicht eingetragen HGB und bekanntgemacht ist (z. B. Erlöschen der Prokura oder Ausscheiden eines § 15,1 Gesellschafters), kann sie einem Dritten, der sich auf die Richtigkeit der Nichteintragung verlassen hat, nicht entgegengehalten werden (negative Publizität). Dem "Schweigen des Handelsregisters kann man vertrauen". 4. Die Eintragungen in das Handelsregister haben überwiegend rechtsbekundenden (deklaratorischen) Charakter, d.
Was wissen Sie über den Beginn der OHG und KG im Innen- und Außen verhältnis? 3. Wie ist es mit der Haftung eines Gesellschafters, der in eine bereits bestehende Gesellschaft in der Rechtsform einer a) Offenen Handeslgesellschaft, b) Kommanditgesellschaft als Kommanditist eintritt, und in welchem Umfange und wie lange haftet ein Gesellschafter nach seinem Austritt aus der Gesellschaft? 4. Was versteht man unter der gesamtschuldnerischen, unmittelbaren und unbeschränkten Haftung bei der OHG? 5. Inwiefern unterscheidet sich das Kontrollrecht des Komman- ditisten von dem eines von der Geschäftsführung ausgeschlossenen OHG-Gesellschafters?
A. zu verzinsen. Die Satzung kann für den Fall nicht rechtzeitiger Einzahlung Vertragsstrafen festsetzen. § 64 Außerdem kann den säumigen Aktionären eine Nachfrist zur Einzahlung mit der Androhung gesetzt werden, daß sie nach Fristablauf ihrer Aktien und der geleisteten Einzahlungen zugunsten der Gesellschaft für verlustig erklärt werden (Kaduzierung). An Stelle der alten Urkunden werden neue ausgegeben, die außer den geleisteten Teilzahlungen den noch rückständigen Betrag anzugeben haben. 57 Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden, Zinsen dürfen weder zugesagt noch ausgezahlt werden.